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Swissbau Magazin 2012

24 Planung Swissbau Focus Generalplaner: Gesamtverantwortung für Architekten und Fachplaner Die zunehmende Spezialisierung hält längst auch bei Architekten und Ingenieuren Einzug. Während es bei einem einfachen Einfamilienhausbau meist noch genügt, einen Architekten und einen Bauingenieur beizuziehen, präsentiert sich die Aufgabenstellung bei grösseren und komplexeren Vor- haben ganz anders. A rchitekten, Landschaftsarchitek- ten, Bauingenieure bzw. Statiker, Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs- und Elektroplaner, Bauphysiker und je nach Aufgabenstellung viele weitere tech- nische Planer werden im Rahmen eines ganzen Teams tätig. So wie ein General- unternehmer die Aufgaben und Arbeiten der ausführenden Unternehmer auf der Baustel- le koordiniert, trägt ein Generalplaner eine umfassendere Verantwortung für die ge- samten Planungsarbeiten: Dies ist die Alter- native zu einer Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Planern mit Einzelleistungsver- trägen. Mit dem Generalplanermodell ist zum Beispiel der Prime Tower in Zürich ge- plant und realisiert worden. Die Frage ist dabei nicht, «Generalunterneh- mer oder Generalplaner», weil ja ganz ande- re Leistungen gebündelt werden. Man kann einen Generalunternehmer mit der Bau- zwischen Bauherr und Planergemeinschaft. Hier bildet das Planungsteam in rechtlicher Hinsicht meistens eine einfache Gesell- schaft, wobei nach diesem Modell alle Mit- glieder solidarisch für die Vertragserfüllung haften. Üblicherweise ist es der Architekt, der als Generalplaner auftritt, indem er mit den anderen Planern Subplanerverträge, meist gemäss SIA 1012, abschliesst. So oder so ist es ratsam, das Vertragswerk bei sol- chen Zusammenarbeitsmodellen sehr sorg- fältig zu prüfen und Referenzen über das Planerteam einzuholen. ausführung beauftragen und ist dann den- noch frei, die Planung in einem Planungs- team zu bündeln oder nicht. Der Vorteil ist jeweils, dass man nur einen Ansprech- und Vertragspartner hat, nämlich den General- planer. Dieser schliesst mit den Fachplanern Subplanerverträge ab. «Dafür hat man bei einer Bündelung über einen Generalplaner auch nicht die gleichen Einflussmöglich- keiten auf die einzelnen Planer, zum Beispiel den Landschaftsarchitekten», sagt der Bauherrenberater Bernhard Lauper von Im- mopro AG. Verbreitet ist auch der Vertrag «Bei einer Bündelung über einen Generalplaner hat man nicht die gleichen Einflussmöglichkeiten auf einzelne Planer wie Landschaftsarchitekten.» Bernhard Lauper, Bauherrenberater Jürg Zulliger

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